Leiharbeit
Wir machen uns im Betrieb und in der Politik für die Kolleginnen und Kollegen in der Leiharbeit stark. Sie verdienen meist weniger als die Stammbelegschaft und wissen oftmals nicht, wie lang sie im Betrieb bleiben. Gemeinsam mit unseren Betriebsräten konnten wir bereits viele Verbesserungen durchsetzen. Vieles ist aber noch zu tun.
Weitere Informationen zur Leiharbeit findet ihr hier.
Seit 1972 ist Leiharbeit gesetzlich geregelt und war seither streng begrenzt. 2004 wurden jedoch fast alle Beschränkungen aufgehoben. Nun nehmen diese unsicheren und meist deutlich schlechter bezahlten Arbeitsverhältnisse stetig zu und ersetzen immer häufiger sichere Stammarbeitsplätze.
Im Normalfall ist ein Arbeitsverhältnis eine Zweierbeziehung zwischen einem Unternehmen und einem Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer stellt dem Unternehmen seine Arbeitskraft zur Verfügung, im Gegenzug zahlt das Unternehmen dafür Lohn oder Gehalt.
Ein Leiharbeitsverhältnis hingegen ist eine Dreiecksbeziehung zwischen einem Arbeitnehmer, einem Verleiher und einem Entleiher. Angestellt und entlohnt wird der Arbeitnehmer von einem Verleiher. Dieser nutzt die Arbeitskraft des Arbeitnehmers jedoch nicht selbst, sondern stellt sie einem anderen Unternehmen, dem Entleiher, zur Verfügung. Dafür erhebt er eine Gebühr, die meist rund das Doppelte des Stundenlohns des Leiharbeitnehmers beträgt. Der Verleiher verdient also an jeder geleisteten Arbeitsstunde kräftig mit. Für den Entleiher ist ein Leiharbeitnehmer unter dem Strich meist teurer als ein normaler Beschäftigter, obwohl Leiharbeitnehmer in Deutschland für die gleiche Arbeit noch immer deutlich schlechter bezahlt werden dürfen als ihre festangestellten Kollegen. Dafür kann der Entleiher den Einsatz eines Leiharbeitnehmers sofort beenden, wenn er seine Arbeitskraft nicht mehr benötigt.